Serienjunkies.de®Alles zu Deinen Lieblingsserien!
[ Startseite | Newsübersicht | Suchen | Aktuelle Kommentare]

FOX nimmt «Hole in the Wall» aus dem Programm

Nach dem katastrophalen Abschneiden der japanischen Game-Show-Adaption Hole in the Wall am Sonntag, streicht FOX das Format mit sofortiger Wirkung von den Programmplänen. Die Osbournes: Reloaded wurden derweil auf 40 Minuten Sendezeit gekürzt.


Im Herbst 2008 sollte Hole in the Wall immer donnerstags für ordentliche Einschaltquoten sorgen, doch aus diesem Plan des amerikanischen Broadcasters FOX wurde leider nichts. Deshalb verlegte der Free TV-Sender die Reality auf den frühen Sonntagabend, wo es noch weitaus schlimmer lief. Zuletzt verzeichnete die Sendung ein Serientief mit 2,13 Mio. Zuschauern und einer Marktbeteiligung von drei Prozent. Das Rating in der werberelevanten Zielgruppe betrug seichte 0,8 Prozent.

Diesbezüglich strich das US-Network FOX die Game-Show mit sofortiger Wirkung erneut von den Line-Ups. Am kommenden Sonntag werden anstelle von Hole of the Wall Wiederholungen des King of the Hill und American Dad zu sehen sein. Neuigkeiten gibt es ebenfalls für Fans der Osbournes.

Ursprünglich betrug die Ausstrahlungszeit des Piloten am 31. März 2009, gleich nach einer Erstausstrahlung der Castingshow American Idol - üppige 60 Minuten. Doch FOX hat es sich mittlerweile wieder anders überlegt und die Einstandsfolge der Reality The Osbournes: Reloaded um 20 Minuten verkürzt. Somit beträgt die Gesamtsendezeit der Osbournes rund 40 Minuten, während American Idol an diesem Tag um 20 Minuten verlängert wird und auf insgesamt 80 Minuten kommt.

Rainer Idesheim veröffentlichte diese Meldung am Mittwoch, 18.März 2009 13.30 Uhr

Archiv durchsuchen:

[ Seitenanfang | Startseite | Newsübersicht | Suchen | iPhone App!]


Letzte Aktualisierung: vor einer Stunde

© 2003-2010 serienjunkies.de, Alle Rechte vorbehalten.
Jegliches Kopieren der Texte und Inhalte, auch auszugsweise, bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung. Die gewerbliche Nutzung erfordert in jedem Fall eine Genehmigung. Widerrechtlich Verstöße werden verfolgt.
Impressum